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   OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 4 UF 207/21   

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https://dejure.org/2022,45323
OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 4 UF 207/21 (https://dejure.org/2022,45323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2022 - 4 UF 207/21 (https://dejure.org/2022,45323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 4 UF 207/21 (https://dejure.org/2022,45323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1666 BGB, § 1666a BGB
    Kein Entzug der elterlichen Sorge trotz latenter Kindeswohlgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1666 BGB ; § 1666a BGB
    Sorgerechtsentscheidung bei latenter Kindeswohlgefährdung aufgrund herkunftsbedingt fehlender Konfliktlösungsstrategien der Eltern und des betroffenen Kindes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 4 UF 207/21
    § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB sieht den teilweisen oder vollständigen Entzug des Sorgerechts nur dann vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr für das Kindeswohl in einem solchen Maße vorliegt, dass sich bei weiterem Zeitablauf eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 2005, 344).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2016 - 10 UF 23/16

    Elterliche Sorge: Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts; Ausdehnung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 4 UF 207/21
    Dieses im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes stärker verankerte Elternbestimmungsrecht muss sich konsequenter Weise mit der Folge auf die Anwendung des § 1696 BGB auswirken, dass auch ein elterlicher Konsens zu Gunsten einer Änderung einer nach § 1671 Abs. 1 oder 2 BGB getroffenen (Erst-) Entscheidung zumindest nicht gänzlich unbeachtlich sein kann (so auch OLG Hamm NJOZ 2016, 1915 Rn. 7; OLG Brandenburg NZFam 2017, 811 [zum Umgang]; OLG Dresden FamRZ 2002, 632; Staudinger/Coester, BGB (2019), § 1696 Rn. 71; Grüneberg/Götz, aaO., Rn. 10).
  • OLG Hamm, 31.05.2016 - 6 WF 259/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren hier: Abänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 4 UF 207/21
    Dieses im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes stärker verankerte Elternbestimmungsrecht muss sich konsequenter Weise mit der Folge auf die Anwendung des § 1696 BGB auswirken, dass auch ein elterlicher Konsens zu Gunsten einer Änderung einer nach § 1671 Abs. 1 oder 2 BGB getroffenen (Erst-) Entscheidung zumindest nicht gänzlich unbeachtlich sein kann (so auch OLG Hamm NJOZ 2016, 1915 Rn. 7; OLG Brandenburg NZFam 2017, 811 [zum Umgang]; OLG Dresden FamRZ 2002, 632; Staudinger/Coester, BGB (2019), § 1696 Rn. 71; Grüneberg/Götz, aaO., Rn. 10).
  • OLG Dresden, 30.10.2001 - 10 UF 438/01

    Abänderung der Sorgerechtsentscheidung wegen Einigung der Eltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 4 UF 207/21
    Dieses im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes stärker verankerte Elternbestimmungsrecht muss sich konsequenter Weise mit der Folge auf die Anwendung des § 1696 BGB auswirken, dass auch ein elterlicher Konsens zu Gunsten einer Änderung einer nach § 1671 Abs. 1 oder 2 BGB getroffenen (Erst-) Entscheidung zumindest nicht gänzlich unbeachtlich sein kann (so auch OLG Hamm NJOZ 2016, 1915 Rn. 7; OLG Brandenburg NZFam 2017, 811 [zum Umgang]; OLG Dresden FamRZ 2002, 632; Staudinger/Coester, BGB (2019), § 1696 Rn. 71; Grüneberg/Götz, aaO., Rn. 10).
  • OLG Naumburg, 30.10.2001 - 14 UF 73/01

    Übertragung des elterlichen Sorgerechts über ein in einer Pflegefamilie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 4 UF 207/21
    Schließlich ist auch zu beachten, dass die ergriffene Maßnahme geeignet i. e. S. sein muss, d. h. eine objektive Verbesserung der Kindessituation zur Folge haben muss (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 1274; MüKoBGB/Lugani, 8. Aufl. 2020, BGB § 1666 Rn. 160).
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